8.11.2007 | Berlin
Die Bundesdrogenbeauftragte, Sabine Bätzing, hat am 8.11.2007 das Evangelische Kinderheim Sonnenhof und die Beratungsstelle für alkoholgeschädigte Kinder besucht, um sich vor Ort über die Arbeit mit alkoholgeschädigten Kindern zu informieren.
Sabine Bätzing stellte vor Pressevertretern einen großen Sensibilisierungsbedarf zum Thema Alkohol in der Schwangerschaft und zur Problematik der betroffenen Kinder fest: „Mir ist es wichtig, dieses Thema aufzugreifen und dazu beizutragen, dass es stärker in die Öffentlichkeit kommt.“ Dabei müssten nach Meinung Bätzings alle Ebenen in Deutschland angesprochen werden. Es sei noch längst nicht in allen Köpfen angekommen, dass Alkoholkonsum und Schwangerschaft nicht zusammengehen. Information und Prävention seien notwendig.
Bereits im September hatte die Bundesdrogenbeauftragte anlässlich des internationalen Tages des alkoholgeschädigten Kindes angekündigt, Warnhinweise auf alkoholischen Getränken für Schwangere zu prüfen, wie sie zur Zeit in Frankreich eingeführt werden. Sie verwies auf Untersuchungen aus den USA, wo es entsprechende Warnhinweise auf Alkoholflaschen bereits seit den 80er Jahren gibt. Verbraucherbefragungen haben dort eine höhere Sensibilität für die Gefahren von Alkohol für das werdende Leben als Folge der Warnaufdrucke belegt. Dass ein großer deutscher Getränkehersteller seit kurzem auf freiwilliger Basis Warnhinweise auf seinen alkoholhaltigen Produkten anbringt, wertete Sabine Bätzing als ermutigendes Zeichen.
Großen Nachholbedarf in puncto Sensibilisierung machte die Drogenbeauftragte im Gesundheitswesen aus. Insbesondere Ärzte müssten vermehrt auf die Problematik der alkoholgeschädigten Kinder angesprochen werden. Ferner kündigte Bätzing an, auch die Krankenkassen verstärkt auf die vernachlässigte Behinderung FASD hinzuweisen. Das Thema FASD solle auch in einen aßnahmenkatalog Alkoholprävention Eingang finden, den sie zur Zeit im Rahmen des nationalen Alkoholplans vorbereitet.
Nach der Pressekonferenz kam Sabine Bätzing zum Fachgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FASD-Beratungsstelle zusammen. In Hinsicht auf den geplanten Maßnahmenkatalog sei es ihr wichtig, sich über die Erfahrungen aus der praktischen Arbeit der Beratungsstelle zu informieren.